§ 153 Abs. 2 BauGB, wonach die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks zu einem Preis, der den – sanierungsbeeinflußten – Verkehrswert übersteigt, die Sanierung wesentlich erschwert und deshalb gemäß § 145 Abs. 2 BauGB sanierungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist, ist eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums i.S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.
(Leitsatz, nicht amtlich)
BVerwG, Beschluß vom 08.01.1998 – 4 B 221.97 – (OVG Bautzen)