Leitsätze:
Ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Sanierungssatzung i.S.d. § 142 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 136 Abs. 2 BauGB vorliegen, ist durch einen Subsumtionsvorgang und nicht im Wege einer Abwägung zu ermitteln. Demgegenüber hat die Abgrenzung des Sanierungsgebietes i.S.d. § 142 Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgrund einer Abwägung gem. § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB zu erfolgen.
OVG Koblenz, Urteil vom 27.01.1998 – 6 A 12252.97