1. § 25 a BBauG findet nur in bezug auf solche Gebiete Anwendung, die außerhalb der in den §§ 24 und 25 BBauG bezeichneten Gebiete liegen.

9. Februar 1982 | Von | Kategorie: Urteile

1. § 25 a BBauG findet nur in bezug auf solche Gebiete Anwendung, die außerhalb der in den §§ 24 und 25 BBauG bezeichneten Gebiete liegen.
2. Zu den materiellen Voraussetzungen des § 25 a BBauG.

3. Zu den Voraussetzungen des § 25 V Abs. 8 III StBauFG.
VGH Mannheim, Urteil vom 09.02.1982 – 8 S 1343/81 –

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